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   VGH Baden-Württemberg, 27.06.1989 - 8 S 2349/88   

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https://dejure.org/1989,6236
VGH Baden-Württemberg, 27.06.1989 - 8 S 2349/88 (https://dejure.org/1989,6236)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.06.1989 - 8 S 2349/88 (https://dejure.org/1989,6236)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Juni 1989 - 8 S 2349/88 (https://dejure.org/1989,6236)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Ausweisung eines Baugebietes - Nachteil durch Einschränkung des Nachtlastverkehrs für Lebensmittel-Auslieferungslager

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 40, 236 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80

    Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.06.1989 - 8 S 2349/88
    Die Offensichtlichkeit ergibt sich daraus, daß die Abwägungsfehler auf objektiv feststellbaren Umständen beruhen und es einer Ausforschung subjektiver Planvorstellungen der Gemeinderäte nicht bedarf (vgl. BVerwG., Urt. v. 21.8.1981, ZfBR 1981, 286).

    Ferner waren die Abwägungsfehler auf das Abwägungsergebnis deshalb von Einfluß gewesen, weil die konkrete Möglichkeit, daß die Antragsgegnerin bei Abwägung aller maßgeblichen Gesichtspunkte zu einem anderen Planergebnis gelangt wäre, besteht (vgl. BVerwG., Urt. v. 21.8.1981 a.a.O.).

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.06.1989 - 8 S 2349/88
    Dieses Gebot ist gerichtlich darauf nachprüfbar, ob überhaupt eine Abwägung stattgefunden hat, ob an Belangen eingestellt worden ist, was nach Lage der Dinge hätte eingestellt werden müssen, ob die Bedeutung der Belange verkannt worden ist oder ob der Ausgleich zwischen den betroffenen Belangen in einer Weise vorgenommen wurde, die zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (vgl. BVerwGE 34, 301/308 ff.).
  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.06.1989 - 8 S 2349/88
    Ein Nachteil liegt vor, wenn ein Antragsteller durch den Bebauungsplan oder seine Anwendung in einem Interesse betroffen ist, das bei der Entscheidung über den Erlaß oder den Inhalt des Bebauungsplans als privater Belang berücksichtigt werden mußte (vgl. BVerwGE 59, 87).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.02.1985 - 5 S 2430/84

    Kanalisationsanschluß; Planfeststellungsbeschluß; Klagebefugnis;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.06.1989 - 8 S 2349/88
    Dem entspricht es, daß beispielsweise abwägungsbeachtliche Interessen auch dann berührt sein können, wenn es als mittelbare Folge eines Bauleitplans bzw. eines wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens zu Anschluß- und Beitragspflichten des betreffenden Antragstellers kommen kann (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.2.1985 - 5 S 2430/84 --, NVwZ 1986, 233).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.04.1984 - 8 S 260/84

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; fehlerhafte Abwägung; Informationspflicht der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.06.1989 - 8 S 2349/88
    Soweit die Antragsgegnerin bei ihren Planerwägungen auf die DIN 18 005 abgestellt hat, geschah dies nicht auf der Grundlage einer vollständigen, zutreffenden und unmißverständlichen Information des Gemeinderats, wie dies für die Wahrung des Abwägungsgebots Voraussetzung ist (vgl. Urteile des Sen. v. 4.2.1983 - 8 S 1387/82 --, v. 4.4.1984 - 8 S 260/84 - und v. 6.4.1984 - 8 S 2330/83 --).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.02.1983 - 8 S 1387/82

    Nachteil iS der VwGO § 47 - Abwägung der Belange nach BBauG § 1 Abs 7

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.06.1989 - 8 S 2349/88
    Soweit die Antragsgegnerin bei ihren Planerwägungen auf die DIN 18 005 abgestellt hat, geschah dies nicht auf der Grundlage einer vollständigen, zutreffenden und unmißverständlichen Information des Gemeinderats, wie dies für die Wahrung des Abwägungsgebots Voraussetzung ist (vgl. Urteile des Sen. v. 4.2.1983 - 8 S 1387/82 --, v. 4.4.1984 - 8 S 260/84 - und v. 6.4.1984 - 8 S 2330/83 --).
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